AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich/Vertragsinhalte

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Anna Röhl Weddings & Events — vertreten durch Anna Röhl (Inhaberin) – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, und Anna Röhl – Weddings & Events als „Agentur“ bezeichnet.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in mündlicher wie auch in schriftlicher Form – zwischen dem Kunden und der Agentur.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Agentur sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat.

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet.

§ 2 Angebot / Vertragsabschluss

Angebote der Agentur an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande.

Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Dabei agiert die Agentur als Vermittler Dritter. Dienstleistungsverträge werden direkt zwischen dem Kunden und Dritten geschlossen. In Ausnahmefällen, die die Zustimmung des Kunden voraussetzt, ist die Agentur berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen.

Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

§ 3 Laufzeit

Der Vertrag endet regelmäßig mit Zahlung der Schlussrechnung an die Agentur.

Es steht jedoch beiden Parteien frei, den Vertrag jederzeit außerordentlich, d. h. fristlos zu kündigen, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Für den Fall einer solchen Kündigung kann die Agentur vom Kunden dasjenige Entgelt verlangen, was ihrer bis dahin für den Kunden erbrachten Leistungen im Verhältnis zu dem insgesamt vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Spesen

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Agentur.

Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet. Zahlungen des Kunden sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.

Bei Buchung einer Gesamtplanung ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 40% der vereinbarten Summe und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu bezahlen. Die zweite Rate in Höhe von 40% der vereinbarten Summe ist zur Mitte der Vertragslaufzeit fällig. Die dritte Rate in Höhe von 20% der vereinbarten Summe muss spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein. Die Agentur wird dem Kunden zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt eine entsprechende Rechnung zusenden, welche die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Rate ausweist. Alle offenen Forderungen sind bis zum Veranstaltungsbeginn zu 100% vom Kunden an die Agentur zu entrichten.

Der Vergütungsanspruch der Agentur entsteht unabhängig davon, ob die geplante Veranstaltung durchgeführt wird, ohne Abzüge. Sie entsteht auch unabhängig davon, ob die Veranstaltung entsprechend der Planung/Vorbereitung der Agentur erfolgt, oder nicht.
Werden beauftragte Leistungen der Agentur vom Kunden nicht in Anspruch genommen, so hat dies keinen Einfluss auf die dafür anfallende Vergütung und deren Fälligkeit.

Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen.

Soweit der Agentur Spesen, wie etwa Reise-, Hotel- und sonstige Kosten entstehen, werden diese gesondert auf entsprechenden Nachweis – ausreichend ist hier jeweils die Vorlage einer Rechnungskopie – erstattet.
Fahrtkosten berechnet die Agentur mit € 0,50/km.

§ 5 Pflichten/Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen.

Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.

Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

§ 6 Leistungsumfang

Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Leistungsfristen beginnen dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist. Die Agentur wird von ihrer Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.

Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 7 Rücktritt / Kündigung

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.

Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.

Wünscht der Kunde einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht auf Gründe höherer Gewalt oder grober Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen der Agentur, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.

Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Agentur verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde der Agentur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. In jedem Fall werden mindestens folgende Rücktrittskosten fällig:

• bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 50% des Honorars

• bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 75% des Honorars

• bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 100% des Honorars

§ 8 Abrechnung/Aufrechnung

Die Abtretung von Rechten des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Die Aufrechnung kann der Kunde nur mit unbestrittenen sowie mit rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.

§ 9 Gewährleistung

Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung von der Agentur bei Abnahme zu Prüfen und die Mängel sofort mitzuteilen. In jedem Fall müssen Mängel spätestens 5 Tage nach Veranstaltungsende vollständig und schriftlich zugegangen sein.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.

§ 10 Haftung

Die Agentur haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet die Agentur nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart ist, wird nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden gehaftet.

§ 11 Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der Agentur.

Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Agentur.

Die Agentur ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen.

Die Agentur ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

§ 12 Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 13 Recht/Gerichtsstand

Anna Röhl – Weddings & Events wird von der Inhaberin Anna Röhl mit Firmensitz in: Zur Wildzähnecke 11, 38448 Wolfsburg betrieben.

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Wolfsburg. (Stand: 01.09.2020)